Baurechtlicher Forschungspreis

Präambel

Der Deutsche Baugerichtstag e.V. will die Zusammenarbeit zwischen Praxis und Wissenschaft fördern. Er vergibt in regelmäßigem Abstand den Baurechtlichen Forschungspreis des Deutschen Baugerichtstags e.V. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, das Bau- und Vergaberecht im erforderlichen Rahmen in den Blickpunkt der Wissenschaft zu rücken.

 

 

Mit dem Preis sollen herausragende Leistungen und Vorschläge zur Regelung eines modernen und zukunftsweisenden Bau- und Vergaberechts, eines effizienten Bauprozessrechts sowie von Konfliktbewältigungsstrategien ausgezeichnet werden.

 

Kategorien und Dotierung

Der Preis wird in den Kategorien

  • Rechtswissenschaftliche Veröffentlichung und
  • Baubetriebliche / Immobilienwirtschaftliche Veröffentlichung

vergeben. Das Preisgeld beträgt insgesamt 10.000,- EUR.

 

Voraussetzungen

1. Die Autorin / der Autor muss an einer Hochschule studieren oder studiert haben. Soweit eine Autorengruppe das Werk verfasst hat, müssen deren Mitglieder diese Voraussetzung erfüllen.

2. Als Veröffentlichungen kommen eine juristische bzw. baubetriebliche/ immobilienwirtschaftliche Habilitation, Dissertation oder eine vergleichbare Publikation in Betracht.

3. Die zu prämierende Arbeit muss ein herausragendes Ergebnis hervorgebracht haben bzw. eine besondere Leistung in der Wissenschaft darstellen.

4. Die Arbeiten müssen von einem Universitäts- oder Honorarprofessor vorgeschlagen werden. Eine Selbsteinreichung der Arbeit ist ausgeschlossen. Der Vorschlag ist bei der Geschäftsstelle des Deutschen Baugerichtstages e.V., Heßlerstraße 47, 59065 Hamm, einzureichen.

Der Vorschlag muss eingehend begründet werden. Neben dem Vorschlag sind die folgenden Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen: 

  • Vier Exemplare der Originalarbeit,
  • Elektronische Fassung der Arbeit (PDF-Datei in ungeschütztem Format),
  • Zusammenfassung der Arbeit durch die Anwärterin / den Anwärter (maximal 5 Seiten),
  • Tabellarischer Lebenslauf der Anwärterin / des Anwärters,
  • Eigenerklärung der Anwärterin / des Anwärters, dass die Arbeit selbstständig angefertigt und nicht bereits vorher prämiert wurde.

 

5. Die Einreichungsfrist für den im Jahre 2025 zu verleihenden Preis endet am 30.11.2024. Die Veröffentlichung der vorzuschlagenden Arbeiten darf an diesem Stichtag maximal 24 Monate zurückliegen.

6. Sämtliche Detailvoraussetzungen sind in der Satzung für die Verleihung des Baurechtlichen Forschungspreises des Deutschen Baugerichtstags enthalten, die wir Ihnen hier zum Download bereitstellen.

 

Aufforderung zur Einreichung von Arbeiten

Der Deutsche Baugerichtstag e.V. ruft auf diesem Wege die zum Vorschlag von Arbeiten berechtigten Universitäts- und Honorarprofessoren auf, preiswürdige Leistungen einzureichen. Dabei bitten wir im Interesse der Preiskandidaten und – Kandidatinnen die Einreichungsfrist, die am 30.11.2024 endet, zu beachten.